
Das Haftungspotential bei ehrenamtlichen oder auch angestellten Vereinsorganen wird oft unterschätzt. So haften Vorstandsmitglieder bereits bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen.
Umso wichtiger ist es, sich über die Möglichkeiten zu informieren, die eine D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung), also eine Organ- Haftpflichtversicherung den betroffenen Personenkreisen bieten kann.
So trägt die D&O-Versicherung nicht nur die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche, sondern reguliert auch einen gerichtlich oder außergerichtlich festgestellten Schadenersatzanspruch. Der Schutz einer D&O-Police greift bereits bei leichtester Fahrlässigkeit.
Ihre spezielle Risikosituation analysieren wir direkt und persönlich mit Ihnen gemeinsam.
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