Skipperhaftpflicht Ganzjahresversicherung: Informieren Sie sich hier über Preise und Leistungen.

Skipper und Crew sind einer ganz speziellen Risikosituation ausgesetzt. Nachfolgend begründen wir, warum es sinnvoll ist, eine Skipperversicherung abzuschließen:

  • Prinzipiell haften Sie unbegrenzt als Skipper mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen, wenn sie schuldhaft anderen Personen oder Sachen einen Schaden zufügen.
  • Der Skipper haftet aber auch bei verschuldeten Schäden gegenüber Crewmitgliedern. Die persönliche Haftung ist unbeschränkt. Sie können sich nicht darauf verlassen, ob und in welchem Umfang der Vercharterer Versicherungsschutz für Sie besorgt hat, denn er wird in der Regel seine Haftung möglichst einschränken wollen, z. B. auf den Wert der Yacht. Möglicherweise sind auch nur bestimmte Schäden gedeckt, z.B. Brand, Explosion oder Kollision.
  • Zu beachten ist, dass Yachten, die unter ausländischer Flagge registriert sind, aufgrund gesetzlicher Vorschriften, im Rahmen ausländischer Versicherungsbedingungen versichert werden müssen. Die Beurteilung des Versicherungsschutzes ist für Sie als Charterer unmöglich.
  • Sie können nicht kontrollieren, ob der Deckungsschutz, den der Vercharterer besorgt hat, wirksam ist und die Prämie bezahlt wurde. Im ungünstigsten Falle ist der Versicherer von der Leistung frei und für den Charterer besteht kein Versicherungsschutz.

Die W&W Skipperhaftpflichtversicherung

Die Wehring & Wolfes Skipperversicherung schützt Sie vor versteckten Haftungsrisiken wie z.B. unzureichender Deckung seitens des Vercharterers und Schäden, für die Sie durch den Gebrauch der gecharterten Yacht Dritten gegenüber haftbar gemacht werden.

Der Versicherungsschutz umfasst unter anderem

  • Haftungsansprüche von mitreisenden Crew-Mitgliedern,
  • Schäden an der gecharterten Yacht verursacht durch grobe Fahrlässigkeit sowie eine
  • Charter-Ausfalldeckung in Folge einer verspäteten Rückgabe der Yacht oder einer selbst verschuldeten Havarie. 

Der Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung ist unerlässlich, da Sie im Schadenfall unter Umständen mit Ihrem gesamten persönlichen Vermögen unbegrenzt haften. Ihre Privat-Haftpflicht-Versicherung deckt keine Schadenersatzansprüche aus dem Gebrauch einer Yacht.

TIPP!

Unsere Charterversicherungen bieten Ihnen die Skipper-Haftpflichtversicherung auch in Kombination mit einer Kautionsversicherung und einer Reiserücktrittskostenversicherung: Alle Einzelheiten zu diesen Versicherungen finden Sie hier oder in der aktuellen Charterbroschüre, die gleichzeitig als Antrag genutzt werden kann.

Unsere separate Skipper-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen umfassenden Versicherungsschutz- und das an 365 Tagen im Jahr!  Interessiert? Dann lesen Sie hier weiter!

Wehring & Wolfes Charterversicherungen – Einfach. Gut. Versichert.