Verhalten Sie sich immer so, als wenn Sie nicht versichert wären und sorgen Sie, wenn möglich, für Minderung des Schadens. Bitte melden Sie jeden Yachtschaden so schnell wie möglich Wehring & Wolfes, um gemeinsam mit uns weitere Schritte abzustimmen.  Nutzen Sie dazu auch gerne das Online-Formular zur Schadenmeldung auf dieser Website.

Bitte schildern Sie den Schadenhergang nachvollziehbar und ausführlich. Fügen Sie bitte Schadenfotos bei. Bitte beachten Sie, dass Sie egal, ob selbst verschuldet oder nicht – folgende Maßnahmen ergreifen sollten, um eine zügige Schadenabwicklung zu gewährleisten:

  • Ergreifen Sie Erstmaßnahmen, die den Schaden möglichst gering halten
  • Kontaktieren Sie umgehend die Wehring & Wolfes Schadenabteilung
  • Erstatten Sie bei Einbruch-, Diebstahl- und Feuerschäden Anzeige bei der Polizei
  • Machen Sie aussagekräftige Schadenfotos (Detailaufnahmen)
  • Reichen Sie grundsätzlich Kostenvoranschläge bzw. Wertnachweise ein
  • Senden Sie uns Ihre detaillierte Schadenschilderung
  • Reichen Sie bei einem Kollisionsschaden ein gemeinsam mit dem Gegner unterschriebenes Havarieprotokoll ein
  • Treten Sie Forderungen gegenüber Ihrem Versicherer niemals an Dritte ab
  • Sammeln Sie alle Rechnungen und reichen Sie diese geschlossen zur Regulierung ein

 

TIPP!

Speichern Sie unsere Rufnummer +49 40 – 87 97 96 95 in Ihrem Handy, so erreichen Sie uns jederzeit, wenn es darauf ankommt.

Kollisionsschäden

Falls Schuldfrage ungeklärt, Wasserschutzpolizei oder andere offizielle Organe benachrichtigen und ein Protokoll aufnehmen, mit Unterschriften der Beteiligten. Bitte benennen Sie Zeugen. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Während einer Regatta sollten Sie Schäden schriftlich der Regattaleitung melden und Protest erheben.

Diebstahlschäden

Bei Erkennen eines Diebstahlschadens oder Einbruchdiebstahl sofort Wasserschutzpolizei oder örtliche Polizei benachrichtigen. Falls dies im Ausland nicht möglich sein sollte, nach Rückkehr bei der Polizei am Wohnort Anzeige erstatten. Fertigen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände an, sammeln Sie alle noch vorhandenen Kaufbelege/Quittungen und reichen Sie diese bei der Polizei und Wehring & Wolfes ein.

Feuerschäden

Bei Feuerschäden sofort Nachricht an Polizei, Feuerwehr und Wehring & Wolfes.

Seenotfälle mit Bergung oder Schlepphilfe

Hier ist allergrößte Vorsicht und Umsicht geboten. Schließen Sie, wenn irgend möglich, keinen Vertrag ohne Rücksprache mit Wehring & Wolfes bei einem Bergungsunternehmen ab. Geben Sie möglichst keine Auskunft über Versicherungswerte oder Schiffswert, sondern bestätigen Sie lediglich, daß Sie versichert sind.

Reparaturaufträge

Diese können immer nur vom Yachteigner vergeben werden. Falls ein Sachverständiger ein Gutachten erstellt hat, achten Sie unbedingt darauf, dass die Reparaturfirma sich exakt an den Umfang des Gutachtens hält. Bei  Abweichungen sollten Sie Wehring & Wolfes benachrichtigen und das weitere Vorgehen abstimmen. Kontrollieren Sie die Reparaturarbeiten und falls Zwischenzahlungen verlangt werden, überzeugen Sie sich, ob diese berechtigt sind.

Transportschäden

Bei eventuellen Schäden den jeweiligen Transportführer sofort schriftlich haftbar halten.

Schäden im Ausland

Denken Sie daran, dass Werften oder Reparaturfirmen immer eine vollständige Bezahlung der durchgeführten Arbeiten verlangen, bevor Sie Ihre Yacht freigeben. Sorgen Sie daher für entsprechende Zahlungsmittel, zumindest für eine à conto Zahlung, denn eine Zahlung aus Deutschland kann erfahrungsgemäß sehr lange dauern und so zu einer unerwünscht langen Unterbrechung Ihrer Reise führen.

Haftpflichtschäden

Bei jedem Haftpflichtschaden bitten wir Sie, den Verursacher schriftlich haftbar zu halten.

Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf: 040 – 87 97 96 95