Die W&W Reiserücktrittskosten-Versicherung inklusive Reiseabbruch

Hier werden die Stornokosten für die Charter, die An- und Abreise bei Nichtantritt sowie die zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch durch Krankheit erstattet, zum Beispiel bei Ausfall des Skippers oder von Crew-Mitgliedern.

Bitte beachten Sie, dass der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung nur innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss des Charter-Vertrages möglich ist.

Versichert werden sollten alle Personen, die auf der Crewliste stehen. Da es sich dabei um eine Kollektivversicherung handelt, bezieht sich die Leistung in der Regel auf das betroffene Crewmitglied, sodass die anteiligen Kosten ersetzt werden. Ändert sich die Anzahl der Crewmitglieder, ist darauf zu achten, dass automatisch die neu hinzukommenden Crewmitglieder versichert sind.

Den genauen Versicherungsumfang sowie die Prämie für diese Leistung können Sie in unserer aktuellen Charterbroschüre nachlesen, die gleichzeitig als Antrag genutzt werden kann.

Natürlich informieren wir Sie auch direkt und persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne!

Wehring & Wolfes Charterversicherungen – Einfach. Gut. Versichert.