In der Yacht-Kasko-Versicherung sind Schäden an der eigenen Yacht versichert. Außerdem sind Schäden an der zugehörigen Ausrüstung und dem Inventar mitversichert. Versicherungsschutz besteht im Wasser und an Land, z.B. im Winterlager oder bei Transporten oder einem Werftaufenthalt jeweils im versicherten Fahrtgebiet. Auch Schäden, die Ihnen von einem Dritten zugefügt werden, können über die eigene Kaskoversicherung reguliert werden. Das macht z.B. dann Sinn, wenn der Schadenverursacher unbekannt ist oder keine Versicherung hat oder diese nicht ausreichen reguliert.

Unsere Yacht-Kasko-Versicherung bietet Ihnen also optimalen Schutz. Die Wehring & Wolfes Allgefahrenversicherung (auch Allgefahrendeckung genannt) ist dabei so aufgebaut, dass alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, unter den Versicherungsschutz fällt. Und das können die ausgefallensten Schadenursachen sein. Haben Sie zum Beispiel schon einmal an Schäden verursacht durch Nagetiere gedacht?

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Allgefahrendeckung: Versichert gilt, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist
  • die Versicherungssumme ist als feste Taxe vereinbart
  • Ausschluss der Unterversicherung
  • keine Abzüge Neu für Alt bei Teilschäden
  • Folgeschäden bei Konstruktions- und Materialfehlern sind mitversichert
  • zusätzliche Bergungskosten und Wrackbeseitigungskosten werden übernommen
  • Fahrtgebietsüberschreitungen während eines Törns bis zu 6 Wochen sind prämienfrei mitversichert
  • Selbstbeteiligung bei Einbruch / Diebstahlschäden: nur EUR 100,-
  • Schadenfreiheitsrabatt bis zu 40 % mit „Rabattretter“
  • Die unentgeltliche Überlassung an Freunde oder Bekannte ist mitversichert

 keine Selbstbeteiligung bei

  • unverschuldeten Kollisionsschäden
  • bei Totalverlust der Yacht
  • bei Blitzschlag
  • Feuerschäden verursacht durch Dritte

Übrigens: Nach fünf schadenfreien Jahren bei Wehring & Wolfes halbiert sich im Schadenfall die Selbstbeteiligung!

Ersetzt werden die Kosten für die Untersuchung des Unterwasserschiffes nach einer Grundberührung, selbst wenn kein Schaden festgestellt wird.

Ersetzt werden auch die Kosten zur Feststellung eines Schadens, der als Folge eines Fabrikations-, Konstruktions- oder Materialfehlers entstanden ist.

TIPP!

Für Mitglieder des Kreuzer Yacht Club Deutschland e.V. (KYCD) bieten wir besonders attraktive Konditionen zur Yachtversicherung: Voller Schaden-Freiheits-Rabatt, jedoch keine Rückstufung im Schadenfall sowie keine Selbstbeteiligung bei Schäden, die über der vereinbarten Selbstbeteiligung liegen – Also: Mitglied werden und Vorteile genießen!

Weitere Detailinformationen können Sie sich in unserem Download-Bereich herunterladen.

Natürlich informieren wir Sie auch direkt und persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne über unsere Yachtversicheungen!

Wehring & Wolfes Yachtversicherungen – Einfach. Gut. Versichert.