Wenn es dringend notwendig ist, sofort Hilfe zu organisieren, können Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten erreichen.

00 800 – 99 25 24 67

Diese kostenlose Rufnummer ist international gültig, daher wählen Sie bitte null-null- achthundert auch innerhalb Deutschlands!

Schaden-Team

In allen anderen Fällen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Verfügung.

Mo. bis Do. von 8:00 bis 17:00 Uhr
Freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr
040 – 87 97 96 95
040 – 87 97 96 91

Wehring & Wolfes
News und Aktuelles

Lesen Sie hier über aktuelle Themen zu unseren Versicherungen und unserem Unternehmen. Wir informieren Sie hier auch zu Messen und Veranstaltungen.

Bild Yachtversicherungen 20

Versicherungen für klassische Yachten

Versicherungen für klassische Yachten – mit der Classic-Police für klassische Yachten stellen wir ein erstklassiges Konzept zur Verfügung, welches den Eignern eben solcher Yachten modernsten Versicherungsschutz für alte Schätze bietet.

Wenn es im Schaden mal teurer wird: Handwerkliche Sonderleistung

Wir wissen, dass es bei Ihren Schätzchen im Schadenfall auch mal teurer werden kann. Schließlich gibt es hier kaum ein Bauteil von der Stange und um den Originalzustand wiederherzustellen, müssen teils Sonderanfertigungen hergestellt werden. Hierbei gilt zusätzlich zu den bekannten Yacht-Kasko-Bedingungen: Handwerkliche Sonderleistungen, die im Rahmen einer Schadenreparatur erbracht werden müssen, um eine Yacht in den Originalzustand vor Schaden zu versetzen, sind mitversichert.

Festgeschriebener Rabatt

Außerdem müssen die Eigner klassischer Boote im Schadenfall keinen Verlust des Schadenfreiheitsrabattes fürchten, dieser gilt für die gesamte Vertragslaufzeit als festgeschrieben. So bieten wir erstklassige Versicherungen für klassische Yachten.

Klassische Motoryachten versichern

Die durchweg guten Erfahrungen, die wir mit den vielen klassischen Seglern machen durften, haben wir auch auf den Bereich der klassischen Motoryachten übertragen. Hier entwickelt sich ebenfalls eine lebhafte Szene von Enthusiasten, die mit viel Arbeit, Liebe und Know-How alte Schätze erhalten oder zu neuem Leben erwecken. Auch diesen Yachteignern bietet Wehring & Wolfes die Classic-Police an.

Häufig werden diese Boote und Yachten neben der praktischen Nutzung zu Ausstellungszwecken transportiert, auf Messen ausgestellt oder als Wertanlage konserviert und professionell eingelagert. Diesen jeweiligen Umständen wollen wir Rechnung tragen und individuelle Versicherungslösungen bieten.

Auch Retro-Yachten erfreuen sich einer ungebrochenen Beliebtheit. Auch für diese modernen Klassiker wollen wir das Konzept Classic-Police anbieten. Vorausgesetzt: Der Rumpf ist aus Holz.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Ihr Wehring & Wolfes Team steht Ihnen für weitere Fragen jederzeit zur Verfügung.

Flüssiggas-Anlage an Bord – Was ist zu beachten?

 

Wenn unterwegs gekocht werden soll, hat sich Gas an Bord durchgesetzt. Die Flüssiggasanlage bietet eine hohe Energieeffizienz, sofortige Hitze, stufenlose Regulierung und funktioniert auch außerhalb des Stromnetzes. Was Eigner für einen sicheren Betrieb beachten müssen, erklärt der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG).

Das müssen Sie beachten

Alle zwei Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Booten bzw. Yachten geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) erhalten Sie eine Prüfplakette für das Boot und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (blaues Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Booten und Yachten. Qualifizierte Experten in der Nähe finden Sie unter www.gaspruefung-boote-yachten.de. 

Neubesitzer weist der DVFG zudem darauf hin: Auch vor der ersten Inbetriebnahme ist die Prüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) notwendig – es sei denn, dem Boot lag beim Kauf eine Bescheinigung bei, welche die Übereinstimmung der Anlage mit den Anforderungen der DIN EN ISO 10239 bestätigt. Fragen Sie vorsorglich bei Ihrem Händler nach, ob diese vorhanden ist, um „böse Überraschungen“ zu vermeiden.

Wenn an der Flüssiggas-Anlage etwas verändert oder gar umgebaut wurde, muss ihre Sicherheit vor der erneuten Nutzung ebenfalls zunächst von einem zertifizierten Sachkundigen (G 608) bestätigt werden. Nicht als Veränderung zählt dabei der Wechsel der Gasflasche.

Austauschfristen Gas an Bord

Gasschlauch und Druckregler müssen wegen ihrer Beanspruchung spätestens nach sechs Jahren ersetzt werden.

Eigentümer beziehungsweise Halter von Booten sind außerdem verpflichtet, selber regelmäßig genau hinzuschauen. Weisen nämlich einzelne Teile Beschädigungen auf – zeigt etwa die Schlauchleitung Risse – ist der Austausch sofort fällig. Im Handel sind auch Gaslecksprays erhältlich, mit denen die Leitungen eingesprüht werden können. Die klassische Seifenlauge hilft auch, Lecks in der Leitung aufzuspüren. Der Gasfernschalter darf seit einigen Jahren nicht mehr an Bord von Booten und Yachten verbaut werden.

Falls Sie weitere Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.