Überblick Charterversicherungen
- Wer zahlt beispielsweise den Schaden an der gecharterten Yacht bei einem grob fahrlässigen Manöver?
- Wer übernimmt eigentlich die Chartergebühr, wenn der Skipper kurzfristig (etwa durch Krankheit) ausfällt?
- Was kann man machen, wenn die Kaution überraschend einbehalten wird?
Kautionsversicherung
Sehr häufig kommt es während des Chartertörns zu kleinen Schäden an der gecharterten Yacht. Der Reparaturaufwand wird Ihnen als Charterkunden dann in der Regel von Ihrer hinterlegten Kaution einbehalten. Bei einem größeren Schaden behält der Charteranbieter die gesamte Kaution ein. Damit Sie auf diesen Kosten nicht sitzen bleiben, bieten wir Ihnen beispielsweise unsere Kautionsversicherung an. Holen Sie sich das Geld in dem Fall einfach über Ihre Versicherung wieder! Um Ihren Versicherungsschutz möglichst schnell und einfach zu bearbeiten, berechnen für hier nur eine kleine Pauschale.
Skipperhaftpflicht
Die Skipperhaftpflicht schützt Sie vor versteckten Haftungsrisiken wie beispielsweise unzureichender Deckung seitens des Vercharterers und Schäden, für die Sie durch den Gebrauch der gecharterten Yacht Dritten gegenüber haftbar gemacht werden.
Reiserücktritt
Hier werden die Stornokosten für die Charter, die An- und Abreise bei Nichtantritt sowie die zusätzlichen Rückreisekosten bei Abbruch durch Krankheit erstattet, zum Beispiel bei Ausfall des Skippers oder von Crew-Mitgliedern. Bitte beachten Sie hier, dass die Reiserücktrittsversicherung keine Umlagen umfasst, welche Sie mit Ihrer Crew untereinander privat abgesprochen haben. Sollte ein Crewmitglied bedauerlicherweise durch Krankheit oder einem Unfall nicht an dem Törn teilnehmen, können die anteiligen Charterkosten nicht erstattet werden.
So können Sie genau den Versicherungsschutz für sich zusammenstellen, der zu ihrer individuellen Situation und Reise passt. Hier geht es zur Charterbroschüre.
Der Weg zum Versicherungsschutz – ganz einfach:
Zum Abschluss unserer Charterversicherungen genügt es, den Antrag zur Charterversicherung aus der Charterbroschüre vollständig ausgefüllt an W&W zu senden und einen Abbuchungsauftrag zu erteilen. Der Antrag ist gleichzeitig der Versicherungsschein. Es muss also keine separate Police ausgestellt werden, Sie halten alle Informationen sofort in der Hand.
Skipperhaftpflicht Jahrespolice
Für Skipper, die regelmäßig geliehene oder gecharterte Boote zu privaten Zwecken nutzen, bieten wir eine separate Skipperversicherung an, die für ein ganzes Jahr gültig ist. Bitte informieren Sie sich über alle Details dazu hier! Übrigens: Sie können diese Versicherung auch mit den o.g. Charterversicherungen kombinieren! Z.B. Kautionsversicherung für den einzelnen Törn plus Jahrespolice zur Skipperhaftpflicht.
Natürlich beraten wir Sie gern, bei Fragen genügt ein Anruf ( 040-87 97 96 95) und wir helfen Ihnen bei allen Fragen rund um die Charterversicherungen gerne weiter.