Flüssiggas-Anlage an Bord – Was ist zu beachten?

 

Wenn unterwegs gekocht werden soll, hat sich Gas an Bord durchgesetzt. Die Flüssiggasanlage bietet eine hohe Energieeffizienz, sofortige Hitze, stufenlose Regulierung und funktioniert auch außerhalb des Stromnetzes. Was Eigner für einen sicheren Betrieb beachten müssen, erklärt der Deutsche Verband Flüssiggas e. V. (DVFG).

Das müssen Sie beachten

Alle zwei Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Booten bzw. Yachten geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) erhalten Sie eine Prüfplakette für das Boot und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (blaues Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Booten und Yachten. Qualifizierte Experten in der Nähe finden Sie unter www.gaspruefung-boote-yachten.de. 

Neubesitzer weist der DVFG zudem darauf hin: Auch vor der ersten Inbetriebnahme ist die Prüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) notwendig – es sei denn, dem Boot lag beim Kauf eine Bescheinigung bei, welche die Übereinstimmung der Anlage mit den Anforderungen der DIN EN ISO 10239 bestätigt. Fragen Sie vorsorglich bei Ihrem Händler nach, ob diese vorhanden ist, um „böse Überraschungen“ zu vermeiden.

Wenn an der Flüssiggas-Anlage etwas verändert oder gar umgebaut wurde, muss ihre Sicherheit vor der erneuten Nutzung ebenfalls zunächst von einem zertifizierten Sachkundigen (G 608) bestätigt werden. Nicht als Veränderung zählt dabei der Wechsel der Gasflasche.

Austauschfristen Gas an Bord

Gasschlauch und Druckregler müssen wegen ihrer Beanspruchung spätestens nach sechs Jahren ersetzt werden.

Eigentümer beziehungsweise Halter von Booten sind außerdem verpflichtet, selber regelmäßig genau hinzuschauen. Weisen nämlich einzelne Teile Beschädigungen auf – zeigt etwa die Schlauchleitung Risse – ist der Austausch sofort fällig. Im Handel sind auch Gaslecksprays erhältlich, mit denen die Leitungen eingesprüht werden können. Die klassische Seifenlauge hilft auch, Lecks in der Leitung aufzuspüren. Der Gasfernschalter darf seit einigen Jahren nicht mehr an Bord von Booten und Yachten verbaut werden.

Falls Sie weitere Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.