Bitte melden Sie jeden Yachtschaden zügig bei Wehring & Wolfes, um gemeinsam mit uns weitere Schritte abzustimmen. Sofern kein Notfall eingetreten ist, oder ganz dringend gehandelt werden muss, hat eine Schadenmeldung in der Regel auch bis zum kommenden Werktag Zeit. Nutzen Sie für eine erste Meldung das Telefon unter +49 40-87979695 oder auch gerne das Online-Formular zur Schadenmeldung auf dieser Website. In echten Notsituationen können Sie uns auch außerhalb der Bürozeiten erreichen: Notfall-Telefon: 0080099252467. Diese kostenlose Rufnummer ist international gültig, daher wählen Sie bitte null-null- achthundert auch innerhalb Deutschlands!
Ganz gleich, ob Sie gerade eben einen Schaden verursacht haben oder Ihr Boot beschädigt aufgefunden haben, werfen Sie zuerst selbst einen Blick auf den Schaden. Schätzen Sie ein, wie schlimm es wirklich ist: Kann Ihr Boot sinken? Besteht eine Gefahr für Sie oder andere? Unternehmen Sie Schritte, um den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das können unterschiedliche Maßnahmen sein, beispielsweise das Abdichten eines Lecks oder das Sichern von losen Teilen. Hier können Sie fast nichts falsch machen – außer Sie tun nichts.
Am besten halten Sie bereits kurz nach Schadeneintritt die wichtigsten Punkte schriftlich fest. Hier können Sie sich an den W-Fragen orientieren:
- Was ist passiert und was ist beschädigt worden?
- Wann ist es geschehen?
- Wer war beteiligt?
- Wo ist es passiert?
Es hilft, zusätzlich zu den Notizen, den Schadenort auf der Seekarte zu markieren oder auf dem Plotter einen Wegepunkt zu setzen. Auch eine Skizze kann helfen, den Schadenhergang zu rekonstruieren. Sie sollten einen kurzen, nachvollziehbaren Schadenbericht erstellen, der genau diese Fragen beantwortet.
Da heute fast jeder ein Smartphone mit Kamera in der Tasche hat, lässt sich ein Schaden sehr gut dokumentieren. Detailaufnahmen der Schäden am Boot sowie Totalen sind dabei wichtig. Bei einem tiefen Kratzer im Rumpf beispielsweise sind eine Nahaufnahme des Kratzers und ein Bild, auf dem die gesamte Bordwand des Schiffes zu sehen, relevant.
Bitte beachten Sie, dass Sie egal, ob selbst verschuldet oder nicht – folgende Maßnahmen ergreifen sollten, um eine zügige Schadenabwicklung zu gewährleisten:
- Ergreifen Sie Erstmaßnahmen, die den Schaden möglichst gering halten
- Kontaktieren Sie umgehend die Wehring & Wolfes Schadenabteilung
- Erstatten Sie bei Einbruch-, Diebstahl- und Feuerschäden Anzeige bei der Polizei
- Machen Sie aussagekräftige Schadenfotos (Detailaufnahmen)
- Reichen Sie grundsätzlich Kostenvoranschläge bzw. Wertnachweise ein
- Senden Sie uns Ihre detaillierte Schadenschilderung
- Reichen Sie bei einem Kollisionsschaden ein gemeinsam mit dem Gegner unterschriebenes Havarieprotokoll ein
- Treten Sie Forderungen gegenüber Ihrem Versicherer niemals an Dritte ab
- Sammeln Sie alle Rechnungen und reichen Sie diese geschlossen zur Regulierung ein
TIPP!
Speichern Sie unsere Rufnummer +49 40 – 87 97 96 95 in Ihrem Handy, so erreichen Sie uns jederzeit, wenn es darauf ankommt.
Kollisionsschäden
Falls Schuldfrage ungeklärt, Wasserschutzpolizei oder andere offizielle Organe benachrichtigen und ein Protokoll aufnehmen, mit Unterschriften der Beteiligten. Bitte benennen Sie Zeugen. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Während einer Regatta sollten Sie Schäden schriftlich der Regattaleitung melden und Protest erheben.
Diebstahlschäden
Bei Erkennen eines Diebstahlschadens oder Einbruchdiebstahl sofort Wasserschutzpolizei oder örtliche Polizei benachrichtigen. Falls dies im Ausland nicht möglich sein sollte, nach Rückkehr bei der Polizei am Wohnort Anzeige erstatten. Fertigen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände an, sammeln Sie alle noch vorhandenen Kaufbelege/Quittungen und reichen Sie diese bei der Polizei und Wehring & Wolfes ein.
Feuerschäden
Bei Feuerschäden sofort Nachricht an Polizei, Feuerwehr und Wehring & Wolfes.
Seenotfälle mit Bergung oder Schlepphilfe
Hier ist allergrößte Vorsicht und Umsicht geboten. Schließen Sie, wenn irgend möglich, keinen Vertrag ohne Rücksprache mit Wehring & Wolfes bei einem Bergungsunternehmen ab. Geben Sie möglichst keine Auskunft über Versicherungswerte oder Schiffswert, sondern bestätigen Sie lediglich, daß Sie versichert sind.
Reparaturaufträge
Diese können immer nur vom Yachteigner vergeben werden. Falls ein Sachverständiger ein Gutachten erstellt hat, achten Sie unbedingt darauf, dass die Reparaturfirma sich exakt an den Umfang des Gutachtens hält. Bei Abweichungen sollten Sie Wehring & Wolfes benachrichtigen und das weitere Vorgehen abstimmen. Kontrollieren Sie die Reparaturarbeiten und falls Zwischenzahlungen verlangt werden, überzeugen Sie sich, ob diese berechtigt sind.
Transportschäden
Bei eventuellen Schäden den jeweiligen Transportführer sofort schriftlich haftbar halten.
Schäden im Ausland
Denken Sie daran, dass Werften oder Reparaturfirmen immer eine vollständige Bezahlung der durchgeführten Arbeiten verlangen, bevor Sie Ihre Yacht freigeben. Sorgen Sie daher für entsprechende Zahlungsmittel, zumindest für eine à conto Zahlung, denn eine Zahlung aus Deutschland kann erfahrungsgemäß sehr lange dauern und so zu einer unerwünscht langen Unterbrechung Ihrer Reise führen.
Haftpflichtschäden
Bei jedem Haftpflichtschaden bitten wir Sie, den Verursacher schriftlich haftbar zu halten.
Bei Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf: 040 – 87 97 96 95