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Wehring & Wolfes
News und Aktuelles

Lesen Sie hier über aktuelle Themen zu unseren Versicherungen und unserem Unternehmen. Wir informieren Sie hier auch zu Messen und Veranstaltungen.

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Versicherungen für klassische Yachten

Versicherungen für klassische Yachten – mit der Classic-Police für klassische Yachten stellen wir ein erstklassiges Konzept zur Verfügung, welches den Eignern eben solcher Yachten modernsten Versicherungsschutz für alte Schätze bietet.

Hierbei gilt zusätzlich zu den bekannten Yacht-Kasko-Bedingungen: Handwerkliche Sonderleistungen, die im Rahmen einer Schadenreparatur erbracht werden müssen, um eine Yacht in den Originalzustand vor Schaden zu versetzen, sind mitversichert.

Außerdem müssen die Eigner klassischer Boote im Schadenfall keinen Verlust des Schadenfreiheitsrabattes fürchten, dieser gilt für die gesamte Vertragslaufzeit als festgeschrieben. So bieten wir erstklassige Versicherungen für klassische Yachten.

Die durchweg guten Erfahrungen, die wir mit den vielen klassischen Seglern machen durften, haben wir auch auf den Bereich der klassischen Motoryachten übertragen. Hier entwickelt sich ebenfalls eine lebhafte Szene von Enthusiasten, die mit viel Arbeit, Liebe und Know-How alte Schätze erhalten oder zu neuem Leben erwecken. Auch diesen Yachteignern bietet Wehring & Wolfes die Classic-Police an.

Häufig werden diese Boote und Yachten neben der praktischen Nutzung zu Ausstellungszwecken transportiert, auf Messen ausgestellt oder als Wertanlage konserviert und professionell eingelagert. Diesen jeweiligen Umständen wollen wir Rechnung tragen und individuelle Versicherungslösungen bieten.

Auch Retro-Yachten erfreuen sich einer ungebrochenen Beliebtheit. Auch für diese modernen Klassiker wollen wir das Konzept Classic-Police anbieten. Vorausgesetzt: Der Rumpf ist aus Holz.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Ihr Wehring & Wolfes Team steht Ihnen für weitere Fragen jederzeit telefonisch zur Verfügung : 040-87979695

Wir freuen uns auf Sie.

Flüssiggas-Anlage an Bord – Was ist zu beachten?

 

Flüssiggas-Anlagen sind heute an Bord vieler Yachten und Boote zu finden. Was Eigner für einen sicheren Betrieb beachten müssen, erklärt der Deutsche Verband Flüssiggas e. V.

Unbedingt beachten sollten Yachteigner die folgenden Regelungen:

Alle 2 Jahre müssen Flüssiggas-Anlagen in Booten geprüft werden. Nach erfolgreicher Gasprüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) gibt es eine Prüfplakette für das Boot und zur Dokumentation einen Eintrag in die Prüfbescheinigung zur wiederkehrenden Prüfung (blaues Prüfbuch). Eine gültige Prüfplakette und die Prüfbescheinigung sind Voraussetzung für den Betrieb der Flüssiggas-Anlage in Booten. Qualifizierte Experten in der Nähe sind unter www.gaspruefung-boote-yachten.de zu finden.

Neubesitzer weist der DVFG zudem darauf hin: Auch vor der ersten Inbetriebnahme ist die Prüfung durch einen zertifizierten Sachkundigen (G 608) notwendig – es sei denn, dem Boot lag beim Kauf eine Bescheinigung bei, die die Übereinstimmung der Anlage mit den Anforderungen der DIN EN ISO 10239 bestätigt

Wenn an der Flüssiggas-Anlage etwas verändert oder gar umgebaut wurde, muss ihre Sicherheit vor der erneuten Nutzung ebenfalls zunächst von einem zertifizierten Sachkundigen (G 608) bestätigt werden. Nicht als Veränderung zählt dabei der Wechsel der Gasflasche

Zusätzlich gilt es bestehende Austauschfristen für die Komponenten zu beachten:

Gasschlauch und Druckregler müssen wegen ihrer Beanspruchung spätestens nach sechs Jahren ersetzt werden

Eigentümer beziehungsweise Halter von Booten sind außerdem verpflichtet, selbst regelmäßig genau hinzuschauen. Weisen nämlich einzelne Teile Beschädigungen auf – zeigt etwa die Schlauchleitung Risse – ist der Austausch sofort fällig