Feuer im Winterlager vermeiden – Tipps zur Yachtversicherung

Hier erfahren Sie, wie Sie Feuer im Winterlager vermeiden können. Denn im Herbst stehen die meisten Yachten und Boote wieder an Land. Sie sollten sich und ihr Schiff entsprechend vorbereiten. Dabei sollten Sie vor allem das Thema Brandschutz ernst nehmen.

Leider treten Feuerschäden in Winterlagerhallen regelmäßig auf. Die Ursachen reichen von Brandstiftung über den falschen Umgang mit brennbaren Stoffen sowie das Rauchen in der Halle bis zum technischen Defekt, der einen Brand auslösen kann.

Üblicherweise regelt eine Hallenordnung eine Reihe von Sicherheitsvorschriften, an die sich alle Personen, die die Hallen nutzen, unbedingt halten sollten. Da die Boote in der Halle dicht an dicht stehen, breiten sich Brände hier häufig sehr schnell aus und es kommt zur Katastrophe.

Wer ist haftbar, wenn es in der Halle brennt?

Hallenbetreiber

Viele Yachteigner sind der Meinung, dass der Hallenbetreiber oder dessen Versicherung für Schäden an ihrem Schiff aufkommen muss, wenn ein Feuer es beschädigt oder ganz zerstört. Eine vollständige Zerstörung ist aber zumeist nicht der Fall. Der Hallenbesitzer hat zwar möglicherweise eine Versicherung für seine Halle abgeschlossen, nicht aber für den eingelagerten Inhalt – also die Boote. Trifft den Hallenbetreiber kein Verschulden am Brand, muss er auch nicht für daraus entstandene Schäden an den eingelagerten Booten haften.

Andere Eigner in der Halle

Ähnlich verhält es sich, wenn das Feuer von einem anderen Boot in der Halle ausging. Auch hier muss man dem Verursacher schuldhaftes Handeln nachweisen. Nur dann haftet er für Schäden gegenüber den geschädigten Dritten. Bei Brandstiftung lässt sich häufig gar kein Täter ermitteln, der haftbar gehalten werden könnte. In solchen Fällen muss der geschädigte Yachteigner seinen finanziellen Verlust selber tragen. Daher sollte sich jeder Eigner um eine eigene Yacht-Kasko-Versicherung bemühen, die im Falle von Schäden im Winterlager, z.B. durch Feuer, Versicherungsschutz bietet. Ihre Kasko-Versicherung bietet den besten Schutz in solchen Fällen. Verlassen Sie sich bitte nicht auf andere.

Verhaltensregeln

In Bezug auf die Gefahr von Bränden in Winterlagerhallen und deren Vermeidung gibt es eine Reihe von allgemeinen wichtigen Verhaltensregeln und Sicherheitsanweisungen, die häufig auch Gegenstand der jeweiligen Hallenordnung sein können. Die hier genannten Punkte müssen nicht in jedem Fall zum Tragen kommen. Eigner sollten im Einzelfall Ihren Hallenbetreiber ansprechen, welche Vorschriften dort gelten.

Wichtige Punkte

  • Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer jeglicher Art ist in den meisten Hallen verboten.
  • Entflammbare Flüssigkeiten wie Kraftstoffe, Lösungsmittel etc. dürfen nicht im Schiff oder anderweitig in der Halle gelagert werden. Sie sind leicht entzündlich und bilden mit Luft schnell ein explosives Gemisch – es reicht schon ein Funkt und es kommt zur Explosion. Auch Verpuffungen passieren regelmäßig. Gasflaschen und Benzinkanister gehören nicht in die Winterlagerhalle, sondern müssen an einem geeigneten Ort lagern. Die Bestimmungen zur Lagerung von Gefahrgut müssen eingehalten werden.
  • Ob der Treibstofftank leer sein muss, ist mit dem Betreiber des Winterlagers zu klären. Hier gibt es ggf. Vorschriften des Versicherers des Hallenbetreibers, die befolgt werden müssen.
  • Heizgeräte jedweder Art dürfen in der Regel in den Hallen und an Bord in der Halle nicht betrieben werden. Gasstrahler, Heizlüfter und Co zählen zu den häufigen Verursachern von Feuer.
  • Abfälle wie Öle, Lacke, Kraftstoffe, Farben, Farbdosen, Pinsel, ölgetränkte Lappen etc. müssen in dicht verschlossenen Metallbehältern außerhalb der Halle verwahrt und ggf. umweltverträglich entsorgt werden. Dieser Abfall kann sich unter bestimmten Bedingungen selbst entzünden und so zum Hallenbrand führen.
  • Batterien sollten Sie nur in ausreichend belüfteten Räumen laden. Die Herstellerhinweise und –angaben sind zu befolgen.
  • Schneid- Schweiß- und Brennarbeiten sind in der Winterlagerhalle verboten.
  • Die Verwendung von leicht entzündlichen Planen zur Abdeckung der Yachten gilt häufig als verboten.
  • Vorsicht im Umgang mit der Stromversorgung: Kommen viele Verbraucher gleichzeitig zum Einsatz, kann das Netz schnell überlasten. Handelt es sich nicht um eine gut gesicherte Stromversorgung, droht ggf. ein Kabelbrand. Nicht genutzte Werkzeuge sollten Sie beim Verlassen der Halle immer vom Stromnetz trennen.
  • Nach den festgelegten Arbeitszeiten sollte die Stromversorgung in der Lagerhalle automatisch unterbrochen werden. Sollte das nicht möglich sein, muss der Strom nach den festgelegten Arbeitszeiten manuell für die gesamte Halle abgeschaltet werden.
  • Die Halle sollte pro 150 m² Fläche jeweils einen mindestens 6 kg Pulverlöscher an gut zugänglicher Stelle (z.B. neben den Eingängen) zur Verfügung halten.
  • Fluchtwege müssen stets offengehalten werden, ebenso ist die Feuerwehrzufahrt frei zu halten.

Die Einhaltung dieser Vorsichtsmaßnahmen kann die Gefahr von Bränden in Winterlagerhallen deutlich verringern. Jeder Eigner sollte sich hinsichtlich der Vorschriften in seinem eigenen Winterlager an die Vorgaben des jeweiligen Vermieters halten. Alle Nutzer einer Winterlagerhalle sollten gemeinsam darauf achten, dass von ihrem Boot keine Gefahren für Andere ausgehen und so ein sicheres Miteinander im Winterlager gewährleistet ist.